Wertpapierrecht

Bei Wertpapieren handelt es sich um solche Dokumente, bei denen die auf ihnen ausgewiesenen Rechte von diesem Dokument gesondert nicht geltend gemacht und an Dritte nicht übertragen werden; diese Vorgänge sind nur mit diesem Dokument möglich. Sie umfasst zwei Merkmale, zum ersten einen Dokument, also das Wertpapier an sich, und zum zweiten das auf diesem ausgewiesene Recht. Bei diesem Recht handelt es sich um einen nach Privatrecht.

Wertpapierrecht

Anwaltliche Leistungen im Bereich Wertpapierrecht

  • Annullierungsklagen wegen Verlust von Wertpapieren
  • Klagen gegen unrechtmäßige Bereicherung durch Wertpapiere
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