Geistige und Gewerbliche Schutzrechte
Geistiges Eigentum bezieht sich auf die Rechte von Menschen an den Werken, die sie mit ihrer Arbeit oder ihrem Wissen geschaffen haben. Es handelt sich dabei um ein Rechtszweig, mit der der Person Rechte über sein wissenschaftliches, gewerbliches, literarisches oder künstlerisches Werk einräumt wird.
Anwaltliche Leistungen im Bereich Geistige und gewerbliche Schutzrechte
- Rechte des Werkinhabers
- Marken und Patentrechte
- Gebrauchsmusterrechte
- Geschmacksmusterrechte
- Das Recht auf Schutz geographischer Herkunftsangaben