Internationales Privatrecht (Völkerrecht)
Internationales Privatrecht (Völkerrecht) ist ein Rechtszweig, mit der bei Streitigkeiten zwischen privaten oder juristischen Personen das jeweilige anwendbare Landesrecht regelt wird. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und sein eigenes Rechtssystem. Internationales Privatrecht ist besonders für Personen interessant, die im Ausland leben oder ausländischer Nationalität sind. Im Streitfall wird durch das internationale Privatrecht festgelegt, welches Rechtssystem welches Landes gültig sein wird, welche Gesetzesartikel zu beachten und unter Beachtung welcher Regelungen eventuelle Gesetzeskonflikte zu beseitigen sind.
Anwaltsleistungen bei Internationalen Privatrecht (Völkerrecht)
- Klagen mit Internationalen Privatrecht (Völkerrecht)
- Vorbereitung internationaler Handelsverträge
- Umsetzung von Anerkennungs- und Vollstreckbarkeitserklärungen
- Vorbereitung und Anwendung von Schiedsvereinbarung
- Internationale geistige und gewerbliche Schutzrechte
- Beilegung und Verfolgung internationaler Investitionsstreitigkeiten
- Staatsbürgerschaftsrecht
- Ausländerrecht
- Migration
- Klageverfahren