Vollstreckungs- und Insolvenzrecht
Das Verfahren zur Beitreibung und Wahrung von allen Rechten und Forderungen des Gläubigers vom Schuldner gemäß Vollstreckungs- und Insolvenzrecht sind im Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz geregelt.
Anwaltliche Leistungen beim Vollstreckungs- und Insolvenzrecht
- Die Verfolgung von privaten und kommerziellen Forderungen von privaten und juristischen Personen
- Vorbereitung und Eröffnung von Klagen für die Eintreibung gerichtlich vollstreckbarer Forderungen oder von Mahn- und Vollstreckungsverfahren
- Führung von Vergleichsgesprächen zwischen Gläubiger und Schuldner
- Neustrukturierung von privaten und Firmenschulden
- Rechtsbeistand bei Zwangsvollstreckungen
- Dingliche Arrestklagen, Widerspruchsverfahren gegen dingliche Arrestklagen
- Umsetzung von Pfändungen
- Insolvenz, Aufschiebung der Insolvenz, rechtliche Verwaltung des Insolvenzverfahrens
- Negative Feststellungsklagen
- Bereicherungsklagen