Das Verfahren zur Beitreibung und Wahrung von allen Rechten und Forderungen des Gläubigers vom Schuldner gemäß Vollstreckungs- und Insolvenzrecht sind im Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz geregelt.
Anwaltliche Leistungen beim Vollstreckungs- und Insolvenzrecht
Die Verfolgung von privaten und kommerziellen Forderungen von privaten und juristischen Personen
Vorbereitung und Eröffnung von Klagen für die Eintreibung gerichtlich vollstreckbarer Forderungen oder von Mahn- und Vollstreckungsverfahren
Führung von Vergleichsgesprächen zwischen Gläubiger und Schuldner
Neustrukturierung von privaten und Firmenschulden
Rechtsbeistand bei Zwangsvollstreckungen
Dingliche Arrestklagen, Widerspruchsverfahren gegen dingliche Arrestklagen
Umsetzung von Pfändungen
Insolvenz, Aufschiebung der Insolvenz, rechtliche Verwaltung des Insolvenzverfahrens