Wie auch aus der Bezeichnung verständlich wird, handelt es sich beim Handelsrecht um einen Rechtszweig, der sich mit der kommerziellen Beziehung und kommerzieller Tätigkeit von Privatpersonen oder Firmen befasst. Das Handelsrecht wird angewendet, um Handelsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen herzustellen, kommerzielle Persönlichkeiten zu errichten, aufrechtzuerhalten, zu kündigen und etwaige Streitigkeiten beizulegen.
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